Führerscheinklassen im Überblick

Klasse B/BF17 (PKW)

Welche Autos und welche Gespanne dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse B geführt werden? 

 

  • Nur das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren ist für die Fahrerlaubnisklasse entscheidend.

  • Zuladung oder tatsächliches Gewicht sind für die Führerscheinklasse nicht entscheidend.

  • Wer ohne die richtige Klasse ein Kraftfahrzeug führt, der begeht eine Straftat.

 Führerscheinklasse B für Pkw

 

 

Erlaubte Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz),
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg),
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196¹

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)

Mindestalter

Mindestalter Sonderregelungen

Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:

  • für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • für Personen in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt bereits das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen jedoch nur bei Fahrten in Deutschland im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.

¹Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

 

Fakten zur Führerscheinklasse BE für Pkw mit Anhänger

 

Erlaubte Fahrzeuge

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre

Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

 

B/BF17

 

B(197) Automatik

Prüfung im Automatik - Auto ablegen...

volle Konzentration auf den Verkehr
kein „abwürgen“ in der Prüfung
stressfreie Prüfungsfahrt

 

… und ohne Beschränkung Schaltwagen fahren

Schalten lernen ohne Druck
Testfahrt mit dem Fahrlehrer
freie Auswahl beim Fahrzeugkauf
Flexibilität bei Mietwagenbuchung

 

Mit B197 kannst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren - ohne Beschränkung. Und das trotz Prüfung im Automatikfahrzeug

Und danach:
So viel Schaltwagen
Wie du willst.

 

Die Praktische Fahrausbildung 

Du brauchst mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe

 

Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln. 

Hierfür müsst ihr dann eine 15 Minute Testfahrt mit dem Schaltwagen und in Aufsicht eures Fahrlehrers bestehen.

 

Alle weiteren Stunden sowie die Praktische Prüfung werden mit dem Automatik Fahrzeug abgelegt. 

 

 

Bitte beachten 

Bewerber, welche die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben haben, erhalten bei der Erweiterung der Klasse BE, C1,D1 oder D die Schlüsselzahl 78 eingetragen in ihrer Fahrerlaubnis ( Automatikbeschränkung ) sofern die Praktische Prüfungen auf einem Automatik Fahrzeug abgelegt wurde. 

B(197) Automatik

Führerscheinklasse BE für Pkw mit Anhänger

Erlaubte Fahrzeuge

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre

Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)

Prüfungen

Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Befristungen und Einschränkungen

s. o. Klasse B

Gültigkeit des Führerscheindokuments

  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung) der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

BE

B(96)

Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96¹

Kombinationen aus Pkw (Fahrzeug der Klasse B) und Anhänger mit zGM über 750 kg, bei welchen die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Die Eintragung der Schlüsselziffer 96 erfolgt nach Ablegen einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung.

 

B96

Mofa

Was darf ich fahren ? Mofas bis 50 ccm Hubraum, sowie auch folgende fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr 

  • Leichtmofas bis 30 ccm Hubraum, die bauartbedingt 20 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten
  • Elektronische Mobilitätshilfen wie Segways, die eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen

 

 

Aufgaben der Praktischen Fahrstunden

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Fahren eines Kreises
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Wenden, Abbremsen, Ausweichen

Praxis:
Um einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich.
Jedoch müssen Sie praktische Übungsstunden absolvieren.

 

Theorie:
Um überhaupt für die Mofaprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie vorher mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolvieren.
Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten mit klassenspezifischem Stoff eingeteilt. Jede Lerngruppe darf nicht mehr als 20 Teilnehmer beinhalten.

 

Was kostet der Mofa-Führerschein?
Wenn man beim Erstversuch besteht, fällt ein Betrag in Höhe von  140 Euro an.

 

Wann darf man die Mofa-Prüfung machen?
Mindestanforderungen:

  • Um sich bei uns in der Fahrschule anzumelden - müssen Sie das Mindestalter von 15 erreicht haben und eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
  • Um an der Prüfung teilzunehmen - ist ein erfolgreich absolvierter Kurs nötig
  • Um Mofa zu fahren - müssen die Mindestanforderungen erfüllt sein.

Die Mindestanforderung um Mofa zu fahren, ist die Prüfung zu bestehen und sich seiner Teilnahme am Straßenverkehr bewusst zu sein. Sprich sich den möglichen Gefahren bewusst zu sein und verantwortungsvoll, vorausschauend und tolerant zu verhalten. Außerdem ist zwar kein Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt, kann aber keinesfalls schaden. Denn nach dem Absolvieren eines solchen Kurses, beherrschen Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und können im Ernstfall sich und anderen Verkehrsteilnehmern Hilfestellung leisten und gegebenenfalls sogar ein Leben retten.

 

Mofa

Klasse T - Zugmaschinen (nationale Klasse)

 

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

 

 

Mindestalter 16 Jahre Vorraussetzungen _ Befristung Klasse T ist unbefristet gültig Einschluss Klassen L und AM

 

Hinweise:

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

T

Klasse L - Zugmaschinen (nationale Klasse)

 

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter 16 Jahre Vorraussetzungen _ Befristung Klasse L ist unbefristet gültig Einschluss

L

Klasse A

 

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

 

 

 

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

 

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

 

 

 

 

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

 

 

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzungen:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

A

Klasse A1

 

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

 

 

 

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

 

 

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

 

 

 

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

 

 

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

A1

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

 
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

 

 

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

 

A2