Klasse A1

 

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

 
  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

 
  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

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