AM 

AM

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM beträgt 15 Jahre. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind verboten.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

Krafträder

zweirädrige Krafträder

dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs)

Theoriestunden

Ihr müsst  mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten besuchen. Dazu kommen 4 Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff.

Praxisstunden

Für den Umfang der zu absolvierenden Praxisstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, Hier fahren wir nach können individuell.