Führerscheinklasse BE für Pkw mit Anhänger

 

Erlaubte Fahrzeuge

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre

Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)

Prüfungen

Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Befristungen und Einschränkungen

s. o. Klasse B

Gültigkeit des Führerscheindokuments

  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung) der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.