Klasse L  - Zugmaschinen (nationale Klasse)

 

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

 

Mindestalter 16 Jahre
Vorraussetzungen _
Befristung Klasse L ist unbefristet gültig
Einschluss _