Klasse L - Zugmaschinen (nationale Klasse)
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die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
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mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
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mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter | 16 Jahre |
Vorraussetzungen | _ |
Befristung | Klasse L ist unbefristet gültig |
Einschluss | _ |